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Rettungsdienst

Vor Einführung des Rettungsassistentengesetzes im Jahr 1989 stellte der Rettungssanitäter die höchste nichtärztliche Qualifikation im Rettungsdienst dar. Im weiteren Verlauf entwickelte sich die Tätigkeit des Rettungssanitäters zweigleisig: Während in der Notfallrettung vor allem die Assistenzfunktion für das höher qualifizierte Personal (Rettungsassistent, Notfallsanitäter) im Vordergrund steht, kann der Rettungssanitäter gemäß Hessischem Rettungsdienstgesetz im qualifizierten Krankentransport weiterhin in der Rolle als verantwortlicher Teamführer eines Krankentransportwagens an der Seite eines Sanitätshelfers eingesetzt werden.

In den zurückliegenden Jahren wurde der Rettungsdienst in den meisten hessischen Landkreisen und kreisfreien Städten in organisatorischer Einheit erbracht, d.h. qualifizierter Krankentransport und Notfallrettung wurden durch so genannte Mehrzweckfahrzeuge mit Ausstattung für beide Aufgabenbereiche bedient, so dass der Rettungssanitäter nahezu ausschließlich die Assistenzfunktion erfüllte. Mittlerweile ist hier jedoch ein Umdenken und damit eine Rückkehr zu den Krankentransportwagen zur Entlastung der Notfallrettung zu verzeichnen. Der Rettungssanitäter erhält damit wieder eine erheblich größere Bedeutung.

Die Ausbildung zum Rettungssanitäter umfasst insgesamt 520 Stunden und setzt sich jeweils aus einem 160stündigen theoretischen Grundkurs, einem klinischen Praktikum sowie einer praktischen Ausbildung an einer Rettungswache zusammen. Den Abschluss bildet ein 40stündiger Prüfungslehrgang.

Bei Interesse an einer Mitarbeit in unserem Unternehmen als ausgebildeter Rettungssanitäter möchten wir auf unser Bewerberportal „Dein Weg zu uns“ verweisen. Gleiches gilt für Bewerbungen zur praktischen Ausbildung an einer Rettungswache.