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Notfallsanitäter

Die Qualifikation des Notfallsanitäters ist eines der neuesten Berufsbilder am deutschen Arbeitsmarkt. So trat das Notfallsanitätergesetz (NotSanG) als Grundlage des Berufsbildes erst zum 01.01.2014 in Kraft. Zwar wurde damit das sprichwörtliche Rad im deutschen Rettungsdienst nicht neu erfunden, da der Notfallsanitäter den bisherigen Rettungsassistenten ersetzt. Gegenüber dem Rettungsassistenten ist es dem Notfallsanitäter nunmehr aber erlaubt, zur Abwendung lebensbedrohlicher Gefahren Maßnahmen der ärztlichen Heilkunde zu ergreifen. In der Vergangenheit wurden diese Tätigkeiten zum Teil auch von Rettungsassistenten durchgeführt, allerdings bewegten sie sich damit – je nach regionalem Wirkungskreis – in einer gesetzlichen Grauzone. Die gravierendste Neuerung des Berufsbildes „Notfallsanitäter“ stellt jedoch die Ausbildung dar, die neu strukturiert wurde: Der Ausbildungszeitraum wurde von zwei auf drei Jahre erhöht, Theorie und Praxis enger miteinander verknüpft und die Inhalte enger an jene der anderen Gesundheitsfachberufe angelehnt.

Ziel der Notfallsanitäterausbildung ist gemäß §4 Abs. 1 die Befähigung zur „(…) eigenverantwortlichen Durchführung und teamorientierten Mitwirkung insbesondere bei der notfallmedizinischen Versorgung und dem Transport von Patientinnen und Patienten (…)“. Dazu müssen Wissen und Fähigkeiten des Absolventen in allen berufsrelevanten Bereichen dem aktuellen Stand der wissenschaftlichen Erkenntnisse entsprechen. Darüber hinaus muss er über die entsprechenden Kompetenzen verfügen.

Die Ausbildung zum Notfallsanitäter setzt sich aus Phasen der schulischen Präsenz im Wechsel mit praktischen Abschnitten in klinischen und rettungsdienstlichen Einrichtungen zusammen. Sie endet nach Ablauf des dritten Lehrjahres mit der staatlichen Prüfung. In den schulischen Phasen arbeiten wir eng mit der Zentralen Ausbildungsstätte des DRK Bezirksverbandes Frankfurt am Main e.V. zusammen. Kooperationspartner der klinischen Abschnitte ist das Klinikum der Stadt Hanau. Interessenten an der Notfallsanitäterausbildung empfehlen wir unser Bewerberportal „Dein Weg zu uns“.

Die Ausbildung des Notfallsanitäters endet mit der staatlichen Prüfung, die sich aus schriftlichen, praktischen und mündlichen Bestandteilen zusammensetzt. Rettungsassistenten, die sich zum Notfallsanitäter qualifizieren möchten, bieten sich verschiedene Möglichkeiten: Zum einen können sie sich direkt zur Teilnahme an der staatlichen Prüfung anmelden. Darüber hinaus bietet sich aber auch die Möglichkeit, eine staatliche Ergänzungsprüfung zu absolvieren. Je nach vorzuweisender Berufserfahrung als Rettungsassistent kann der Mitarbeiter dann mit oder ohne zusätzliche Fortbildungseinheiten teilnehmen. Im Gegensatz zur staatlichen besteht die Ergänzungsprüfung dann aus zwei praktischen und einem mündlichen Anteil, deren Bestehen dann zur Führung der Berufsbezeichnung „Notfallsanitäter“ berechtigt.