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Leistungen

Notfallrettung

Die Notfallrettung als Aufgabengebiet des Rettungsdienstes umfasst die Versorgung akut verletzter oder erkrankter Personen am Ort des Notfallgeschehens. Im Vordergrund steht dabei die Stabilisierung der vitalen Funktionen. Sofern es das Verletzungs- oder Erkrankungsbild zulässt, erfolgen der Transport und damit die Zuführung des Betroffenen zu einer klinischen Versorgung erst mit Abschluss der Stabilisierungsmaßnahmen, um weitere Schädigungen durch die eingeschränkten Vitalfunktionen zu vermeiden.

Die Versorgung von Betroffenen wird im Rahmen der Notfallrettung in erster Linie durch Notfallsanitäter, Rettungsassistenten und Rettungssanitäter bewerkstelligt. Diese verfügen über einen Ausbildungsstand, der ihnen auch die Ausübung bestimmter ärztlicher Maßnahmen erlaubt, sofern diese indiziert sind und kein ärztliches Personal in angemessener Zeit verfügbar ist bzw. die Maßnahme durch dieses delegiert wird.

Das gilt vor allem in Fällen, in denen das Erkrankungs- bzw. Verletzungsbild eine akute Lebensgefahr darstellt oder diese nicht auszuschließen ist. Für derartige Einsätze ist darüber hinaus als weiterer Bestandteil der Notfallrettung die Hinzuziehung eines Notarztes vorgesehen. Dieser ergänzt das Rettungsdienstpersonal entweder bodengebunden, d.h. in dem er mit einem Fahrzeug zum Notfallort transportiert wird, oder luftgebunden per Rettungshubschrauber.

Entgegen der landläufigen Meinung stellen in der Notfallrettung öffentlichkeitswirksame Geschehnisse wie Verkehrsunfälle nur einen kleinen Teilbereich des Einsatzspektrums dar. Den Schwerpunkt bilden dagegen internistische Notfälle. Insbesondere zählen hierzu kardiale Erkrankungen wie Herzinfarkte oder neurologische Ereignisse wie Schlaganfälle.

Gerade solche Erkrankungsbilder charakterisieren das wichtigste Merkmal der Notfallrettung: Die Einsätze sind (potentiell) zeitkritisch!

Krankentransport

Der qualifizierte Krankentransport als weiteres Aufgabengebiet des Rettungsdienstes beinhaltet die Betreuung, Versorgung und den Transport von verletzten, erkrankten oder sonst medizinisch hilfsbedürftiger Personen. Wichtigstes Merkmal des Krankentransports ist das Nicht-Vorhandensein der zeitkritischen Komponente.
Im Gegensatz zum nicht-qualifizierten Krankentransport („Liegendtaxi“) verfügen die Fahrzeuge und das Personal im qualifizierten Krankentransport über die medizinische Ausstattung und das Fachwissen, bei der zu befördernden Person im Falle der Verschlechterung des Gesundheitszustandes erste professionelle Maßnahmen einleiten zu können.

Schwerpunkte des qualifizierten Krankentransports bilden die durch niedergelassene Ärzte häufig verordnete Einweisung von Betroffenen in stationäre Behandlung und die Verlegung von Personen zwischen verschiedenen stationären Behandlungseinrichtungen.
Der qualifizierte Krankentransport wird je nach Landkreis bzw. kreisfreier Stadt als Träger des Rettungsdienstes nach zwei verschiedenen Systemen betrieben. Zum einen besteht die Möglichkeit der organisatorischen Trennung des qualifizierten Krankentransports von der Notfallrettung. Dabei werden Krankentransportwagen vorgehalten, die im Gegensatz zu den Rettungswagen der Notfallrettung ausschließlich für Krankentransporte eingesetzt werden.

Das zweite System beinhaltet die Aufhebung der organisatorischen Trennung von Notfallrettung und qualifiziertem Krankentransport. Dabei erfolgt die Durchführung beider Teilbereiche mit so genannten Mehrzweckfahrzeugen, die eine für beide Aufgaben konzipierte Ausstattung besitzen.

Im Main-Kinzig-Kreis wird das Konzept der Mehrzweckfahrzeugstrategie praktiziert.